Beispiel
"... eine(n) junge(n) engagierte(n) Mitarbeiter / Mitarbeiterin …"
Auszug aus einer Stellenausschreibung.
Der Schaden
Schaden = 1 Jahresgehalt + 25.000 € = insgesamt 75.000 €
Schadenersatz nach der Klage eines älteren Mitbewerbers.
Im Falle der Diskrimierung – z.B. bei der Auswahl einer Stellenausschreibung – kann der Betroffene einen Anspruch auf Schadenersatz (beim Vorliegen eines Vermögensschadens) bzw. Entschädigung (beim Nichtvermögensschaden) geltend machen.
Der Fehler
Sucht ein Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung einen „jungen“ Bewerber, verstößt er damit grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und kann damit schadensersatzpflichtig werden.
(Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 2010; Az.: 8 AZR 530/09)
Was ist zu beachten
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Antidiskriminierungsgesetz, welches den Diskriminierten einen Schadenersatzanspruch gegen den Diskriminierer zuspricht. Diskriminierungen können dabei vorliegen wegen:
- Geschlecht
- Abstammung (Rasse/ethnische Herkunft)
- Alters
- Behinderung
- sexueller Orientierung
- Weltanschauung/Religion