Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
Dabei gibt es wichtige rechtliche Vorschriften und vieles Weitere zu beachten. Gerade, wenn es um ein Zeugnis bei einer arbeitgeberseitigen Entlassung geht, ist das Streitpotenzial groß. Gerne werden Zeugnisse angefochten und im Zweifel zur teuren und unkalkulierbaren Angelegenheit. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, dieses Streitpotenzial durch ein professionell erstelltes Zeugnis – optional mit rechtsanwaltlichem Gutachten – zu minimieren. Dafür können Sie bei uns auf entsprechend qualifizierte Akteure zurückgreifen.
Wir erstellen für Sie ein unterschriftsreifes, individuell auf Ihr Unternehmen und den Zeugnis-Empfänger maßgeschneidertes Zeugnis nach Ihren klaren Vorgaben zur Beurteilung des Arbeitnehmers und seinen Leistungen. Hinweis: Bedenken Sie auch, dass Ihr Zeugnis über den Bewerbungsweg an durchschnittlich 35 Unternehmen geht und dort einen positiven Eindruck Ihres Unternehmens hinterlassen soll.
Passgenau auf Sie und das Unternehmen unterschriftsreif formulierter und aufgebauter Zeugnisentwurf. Details »
Durch Zeugnis-Experten sowie studierte Texter aufgrund Ihrer klaren Vorgaben, die wir gezielt abfragen, erstellt. Fundierte Beurteilung und Benotung, Einbringen aller relevanten Punkte sowie Berücksichtigung aktueller Standards. Inklusive Korrekturdurchlauf.
Rechtsanwaltliches Gutachten zum erstellten Zeugnis. Klarheit über Art, Umfang, Formulierung und rechtliche Standards. Vertrauen des Zeugnisunterzeichners steigt durch objektives Gutachten.
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Durch Zeugnis-Experten sowie studierte Texter aufgrund Ihrer klaren Vorgaben, die wir gezielt abfragen, erstellt. Fundierte Beurteilung und Benotung, Einbringen aller relevanten Punkte sowie Berücksichtigung aktueller Standards. Inklusive Korrekturdurchlauf.
Rechtsanwaltliches Gutachten zum erstellten Zeugnis. Klarheit über Art, Umfang, Formulierung und rechtliche Standards. Vertrauen des Zeugnisunterzeichners steigt durch objektives Gutachten.
Angestellter ohne Personalverantwortung, Freie Zuarbeiter u.Ä.
Komplexe Projekte beurteilen.
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Zeugnis für Geschäftsführer, Abteilungsleiter u.Ä.
Umfangreiche Erfolge beschreiben.
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